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Abofalle: Transparenz tut not – nicht Schönfärberei

Die Online-Partnervermittlung be2 schreibt heute in ihrem Blog, was sie davon hält, wenn Menschen sich von Partnervermittlungen betrogen fühlen.

Nun ist das Wort „Betrug“ juristisch belegt und deshalb mit Vorsicht zu behandeln – aber es ist doch merkwürdig, wie gelassen die Partneragenturen drauf reagieren, wenn sich Kundinnen und Kunden „betrogen fühlen“, obgleich im juristischen Sinne kein Betrug vorliegt.

Bedauerlicherweise herrscht bei so gut wie keiner Partneragentur eine wirkliche Preistransparenz. Es ist ja schön, wenn man in seinem Blog schreibt:

„Wenn man auf den Info-Button mit dem kleinen “i“ klickt, erhält man weitere Informationen.“

Das ist aber aus der Sicht eines Interessenten nicht genug, denn auf die Titelseite gehört selbstverständlich eine Information über die Kosten – wenigstens als Link. Auch auf die obligatorische Vertragsverlängerung könnet man auf eine deutlichere, kundenfreundlichere Art hinweisen. Wer von der Titelseite der Online-Partnervermittlung be2 auf die AGB verlinkt, bekommt eine Druckversion, die sich deutlich schwerer scrollen und durchsuchen lässt als eine Standard-Webseiten-Version.

Manche Online-Partneragenturen geben derzeit mehrere Millionen Euro für die Fernsehwerbung aus. Einige von ihnen täten gut daran, wenigstens ein Zehntel davon in die Kundenzufriedenheit zu investieren, die ja auch neue Mitglieder generiert. Wer aber das berühmte Sechsmonatsabo abschließt, im fünften Monat seinen Wunschpartner findet, sein Profil löscht und dann vor lauter Euphorie vergisst zu kündigen und noch einmal sechs Monate bezahlen muss, der kann ja wohl nicht zufrieden sein.

Klipp und klar: Das Abosystem wird von kaum einem Kunden als notwendig und richtig angesehen – es ist und bliebt ein Ärgernis und führt oftmals zu Zornesausbrüchen der Betroffenen, die dann „ihre“ Agentur bestimmt nicht weiterempfehlen. Einer der „großen Spieler“ wollte mir einmal auf die Nase binden, diese Abosysteme seien „vom Kunden gelernt und weitgehend akzeptiert“, weil man sie ja von Zeitungen, Zeitschriften und Telefonverträgen her kennen würde.

Das ist – mit Verlaub – extreme Blauäugigkeit (man könnte es auch noch anders nennen). Denn wenn ich eine Partnerin oder einen Partner gefunden habe und den Dienst nicht deshalb nicht mehr nutze, dann ist das nicht das Gleiche wie die willkürliche Kündigung eines Zeitungsabonnements.

Der Artikel im Be2-Blog ist nicht die einzige Stellungnahme aus der Branche, die versucht, die Preisgestaltung und das Abo-System „schön zu färben“ – besser wäre freilich, auf der Webseite der Unternehmen für mehr Transparenz zu sorgen.

Informationen darüber gibt es zur Genüge: Die Verbraucherzentrale Hamburg informiert seit längerer Zeit bereits zuverlässig über die Abofalle beim Online-Dating.

Wer zuvor wissen will, was sein Abo kostet und wie stark die Abofalle gegebenenfalls zuschlägt, kann dies übrigens jederzeit beim „Singlebösen-Vergleich“ erfahren.

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   (8. November 2010)