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Frauen als „Gebrauchsgegenstand“ und EU-Parlament

Bargeld gegen Lüste - nicht mit dem Segen der EU

Bargeld gegen Lüste – nicht mit dem Segen der EU

Männer, die sich erotische Wünsche von Frauen gegen Bargeld erfüllen lassen, sollen nach dem Willen des EU-Parlaments abgestraft werden. Solche Männer, so die Sprecherin Mary Honeyball, würden „die Körper der Frauen als Gebrauchsgegenstand“ behandeln, und diese Einstellung ist laut Ms. Honeyball offenbar verwerflich genug, um Strafen gegen sogenannte „Freier“ zu fordern.

Da die Konstruktion der Argumente etwas wacklig ist, wurden die Menschenrechte als Rechtfertigung nachgeschoben. Demnach führe jede Art von Prostitution zu einer Verletzung der Menschenrechte, die unweigerlich Gewalt gegen Frauen beinhalte.

Was an diesem Vorgang schockiert, ist nicht die Vermutung, dass die EU-Parlamentarier dabei offenbar feministischen Seilschaften auf den Leim gegangen sind. Es ist vielmehr die Weltfremdheit, mit der man glaubt, im 21. Jahrhundert die Prostitution mit den Mitteln des 19. Jahrhunderts bekämpfen zu können. Denn abgesehen davon, dass die Prostitution überall dort, wo sie verboten wird, in den Untergrund abtaucht, bieten modernde „Kennenlern-Methoden“, wie beispielsweise Smartphone-Dating-Apps jederzeit und überall die Möglichkeit, sich zu prostituieren.

Quelle: Express.

Bild: Fotomontage

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