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Es steht doch alles in den AGB

Bei einem Flirtportal besteht nach Meinung seines Betreiber „nicht das Schutzbedürfnis der Privatsphäre“ – und außerdem stünde das ja alles in „den AGB“.

Ich frage mich nun nur, ob jeder immer alles liest (und versteht) was in den AGB steht – und ob er sich der Tragweite seiner Entscheidung bewusst ist, einer Dating-Seite, Flirt-Seite oder irgendeiner anderen Seite beizutreten.

Man könnte allerdings auch sagen: Wir erwarten im Prinzip als Konsumenten, dass AGB nur zum Schutz der Unternehmer dienen, nicht aber zum Nachteil des Verbrauchers.

Unsere Freunde vom Singlebörsen-Vergleich fragten sich das auch – und sie fanden Antworten darauf, warum AGB lesen wichtig ist.

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