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Schweigegeld für den Seitensprung

10.000 Euro wollte eine 38-jährige Kärntnerin von einem verflossenen, verheirateten Liebhaber erpressen – per SMS. Wenn er nicht zahlen würde, so drohte die Frau, würde sie seiner Ehefrau von der Affäre erzählen.

Die Sache kam allerdings vor Gericht, denn der 57-jährige Pensionär ließ sich nicht einschüchtern und erstattete Anzeige.

Vor dem Richter verteidigte sich die Frau damit, der Mann hätte „Stalking“ betrieben und sie hätte mit den SMS diesen Belästigungen ein Ende bereiten wollen.

Der Richter glaubte der Frau nicht und verurteilte sie wegen Nötigung zu fünf Monaten Gefängnis, die auf Bewährung ausgesetzt wurden.

Das Beispiel mag zeigen, wie gefährdet Menschen bei Seitensprüngen sind, insbesondere solchen, die mit Fremden über das Internet zustande kommen. Für mich ist der Prozess in Kärnten nur die Spitze eines Eisberges: Ich bin der festen Überzeugung, dass nur sehr wenige Menschen Erpressung aufgrund von Seitensprüngen oder sexuellen Abweichungen anzeigen, zumal, wenn es sich um kleinere Geldbeträge unter 1000 Euro handelt. Für mich ist auch keine Frage, dass die Opfer häufig Männer sind – denn die kriminelle Energie der Frauen wird immer noch bei Weitem unterschätzt.

Das Wichtigste: Auf keinen Fall Foto- oder Videoaufnahmen zulassen. Die Bitte: „Ich möchte ein Foto von uns als Erinnerung, Liebster“ kann später schlimme Folgen haben.

Quelle: Kleine Zeitung

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