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Was Online-Dating-Firmen beachten sollten

Online-Dating-Unternehmen stehen in Deutschland im Ruf, ihre Rechte bis zur Neige auszuschöpfen und die Kundenrechte per AGB einzuschränken. Das ist auch im Vereinigten Königreich so, jedoch hat man dort mit dem offiziellen Kampf für Konsumentenrechte begonnen. Vorläufig nur mit einer Empfehlung, einer „Dos and Dont’s-Liste.“

Dabei sollte es nicht bleiben – und auch in Deutschland sollten die Verbraucherschützer heftiger intervenieren, um Verbraucherrechte nicht ständig durch AGBs einschränken zu können.

Dazu gehören die Rechte an den eigenen Daten (1), eine glasklare Information, wann der Kunde kündigen kann – und zwar schon bei Anmeldung. Und eine zeitige Benachrichtigung, wenn die Verlängerung der Mitgliedschaft ansteht, sodass man sie noch kündigen kann – und bevor das Konto erneut belastet wird.

Was die Branche davon hätte, wenn sie sich an dies alles halten würde?

Sie würde Vertrauen gewinnen. Positive Berichte in der Presse über Fairness sind kostenlos – und Fernsehwerbung sowie Plakatwerbung zur Gewinnung von Neukunden ist verdammt teuer.

(1) Von Verstößen dagegen waren bisher vor allem Kunden von Sex-Dating-Seiten betroffen.

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