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Dating, AGB und Abos: Das Opfer ist immer der Partnersuchende

Probe-Abo gefällig?

Probe-Abo gefällig?


Online-Dating ist nicht mehr das, was es mal war. Die ersten Unternehmen dieser Art wurden von Visionären gegründet, die hofften, eines Tages ein paar kärgliche D-Mark oder Euro aus ihren etwas rau gezimmerte Unternehmen zu erzielen. Doch dann kam erstmal der Boom: Das Geschäft mit der Einsamkeit begann zu boomen, und auch die Scheidungswelle ließ sich nutzen: Immer mehr Personen über 35 wurden wieder Single, und der regionale Markt war mies. Online-Dating über sogenannte Online-Partervermittler war die Lösung, um den Horizont zu erweitern und wieder einen Partner zu finden.

Trotz Krise Neugründungen – wie geht das?

Inzwischen kriselt die Branche, und dennoch gibt es zahllose Neugründungen, die nun nicht mehr von Visionären, sondern von kühlen Rechnern eröffnet werden. Da fragt sich: Wie kann es sein, dass ein auf einem Markt, der deutlich schrumpft, und der schon zuvor mehr als gesättigt war, immer neue Unternehmen gegründet werden, in die zudem recht viel Geld hineingepumpt wird?

Branchenfremde Firmen drängen in den schrumpfenden Markt

Zunächst: Es sind so gut wie immer Branchefremde, die diese Unternehmen gründen. Der alte Kaufmannsgrundsatz: „Wir gehen nur Geschäfte an, von denen wir etwas verstehen“, gilt für sie nicht. Online-Dating ist Ihnen größtenteils fremd – und nebenbei auch völlig gleichgültig. Das Einzige, was sie brauchen, sind Mitglieder, die zahlen. Ob aktiv etwas für den Kunden geleistet wird, ist mehr als zweifelhaft. Das ist allerdings schon bei den „traditionellen“ Unternehmen so. Ist es wirklich eine so tolle Dienstleistung, eine Datenbank am Leben zu halten, die andere Menschen mit Daten füllen? Und rechtfertigt die Möglichkeit auf den Zugriff zu dieser Datenbank Mitgliedsbeiträge von annähernd 90 Euro und mehr im Monat? Und was ist mit den Abos, die sich schleichend verlängern, wenn man sie nicht ultimativ „zeitgerecht“ kündigt?

Datenbankzugriffe gegen Geld – auch ohne Ressourcen?

Das Modell „irgendwie eine Datenbank zu erstellen“ und den Zugriff darauf zu Fantasiesummen zu vermarkten, ist verführerisch – und es geht, wie man jüngst hörte, auch ohne tatsächlich existierende weibliche Mitglieder. Sind die Dimensionen im aktuellen Beispiel auch ungeheuerlich, so ist die Methode seit langen bekannt: Eine Gruppe von Animateurinnen einerseits und ein paar weibliche Mitglieder, die mit kostenlosen Abos geködert werden – und fertig ist die Sex-Plattform, mit der liebexhungrige junge Männer (und manche nicht ganz so junge) angelockt werden. Es muss nicht immer Sex sein: Auch für die Resterampe triefäugiger Partnersuchender ab 40 ist gesorgt, während Senioren (noch) hauptsächlich über Lockvögel in Zeitungsanzeigen abgezockt werden.

Partnersuchende als Opfer – und niemanden interessiert sich dafür

Die Opfer dieser neuen Form von Singlebörsen und Partneragenturen sind stets die Partnersuchenden – die Gewinner die Abkassierer. Zumeist funktioniert das Modell so: Man bietet ein billiges Einstiegsabonnement, das aufgrund merkwürdiger Kündigungsfristen und eigenartiger Kündigungsbedingungen mit einiger Sicherheit in ein längeres Abo umgewandelt wird. Hat man den Kunden auf diese Weise eingesackt, bucht man von der Kreditkartennummer, die man sich ja hat geben lassen, weiterhin Geld ab. Wird dies zurückgebucht, schickt man dem Kunden einen Inkassounternehmer auf den Hals. Leistungen – und das ist der Hohn – müssen nicht zwangsläufig erbracht werden, denn schließlich liegt die Initiative der Partnersuche immer beim Kunden.

Gesetzgeber: Schlafe, mein Prinzchen, schlaf ein …

Dem Gesetzgeber gelingt es nicht, diesem Treiben ein Ende zu bereiten – es herrscht Vertragsfreiheit, auch wenn in den Verträgen steht, dass der Kunde auf eigenen Wunsch nach Strich und Faden verarscht werden kann. Einerseits wegen der Abos, die bei Online-Partervermittlern selbst im Erfolgsfall sinnlos verlängert werden können. Und andererseits wegen der Lockvögel, die sich der Kunde laut AGB ja selbst gewünscht hat.

Hilfe gibt’s nur, wenn man sich wehrt

Manche Rechtsanwälte, einige Verbraucherschützer (insbesondere die Verbraucherzentrale Hamburg) und auch die Firma „Aboalarm“ haben sich des Themas „Kündigen von Abos“ angenommen. In Ihrem Blog zählt „Aboalarm“ zahlreiche Fälle von Dating-Unternehmen auf, die zumindest „merkwürdige“ Auffassungen vom Kündigungsrecht haben. Laut der Webseite von Abo-Alarm übernimmt der Dienst gegen geringe Kosten die zeitgerechte Kündigung von Abos per Fax. Leider kann man immer wieder hören, dass die Kunden sich gar nicht bewusst sind, dass sie mit Online-Dating-Unternehmen in der Regel endlose Abo-Verträge abschließen. Deshalb raten alle Verbraucherschützer und Singlebörsen-Beobachter, die AGB genau zu lesen und insbesondere die Kündigungsbedingungen zu beachten. Wer’s humorvoller will, sollte den Singlebörsen-Führerschein machen.

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