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Korrektur zu PayMyDate®

PayMyDate® benutzt eine relativ komplizierte Erklärung für das, was man dort als „Liebespfand“ bezeichnet. Wer ein Pfand „einlöst“ bekommt es üblicherweise zurück und gibt es nicht ab. Zwar hat die Agentur, die die Pressemitteilung verfasste, in einem Nachsatz geschrieben, wie es sich wirklich verhält – aber da habe ich zu meinem Bedauern nicht genau hingelesen, zumal kein Aufschluss darüber gegeben wurde, was denn nun eigentlich passiert, wenn der Einladende bei PayMyDate® sein Date verfallen lässt. Immerhin musste ich mich inzwischen bereits von einem Leser beschimpfen lassen – ich sollte mal „lesen lernen“.

Die werbende Agentur wurde angefragt, was denn nun mit dem Pfand passiert, wenn man das Date als Einladender „schwänzt“. Doch bei mir stellen sich durch die neue Situation noch ganz andere Fragen. Ich hätte nämlich noch halbwegs eingesehen, wenn ein Geldbetrag als Garantie hinterlegt wird, wenn ein Date nicht zustande kommt – aber ich vermag nicht einzusehen, warum ein Eingeladener über eine Geldsumme (immerhin 50 Euro) verfügen kann, wenn ein Date zustande kommt. Selbst nach Abzug der „Annahmegebühr“ blieben ihm dann noch 35 Euro – für was eigentlich?

Die Pressemitteilung sagt im Nachsatz Folgendes darüber aus:

Ab diesem Moment verwaltet der eingeladene Wunschpartner dieses Liebespfand: Je nachdem, ob das Date gefällt oder nicht, kann das Pfand ganz, in Teilen oder gar nicht an den Einladenden zurückgezahlt werden.

Nun, man wird sehen, wie sich die Dinge entwickeln. Bei aller Freude an neuen Ideen erscheint mir das Konzept doch etwas kompliziert zu sein – ganz gewöhnliche Singlebörsen haben da klarere Bedingungen.

Die Korrektur wurde in den Ursprungsartikel eingearbeitet. der Ausdruck „Pönale“ im Titel wurde dabei auch in „Pfand“ verändert.

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