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Online-Partnervermittler: Der Name wird möglicherweise zum Problem

Ein Vermittler ist per Definition jemand, der sich anbietet, Geschäfte, Dienstleistungen oder auch nur Gedanken und Informationen eines Personenkreises an einen anderen zu vermitteln. Demnach ist ein Partnervermittler jemand, der Partnersuchenden einen Partner vermittelt. Früher nannte man diese Partnervermit5tler auch Ehevermittler, und noch früher sprach man von „Ehemaklern“. Ein Makler ist also ein Vermittler von Personen oder Institutionen, die einen Vertrag schließen wollen. Bekanntlich ist die Ehe ein Vertrag, ein ONS oder eine Affäre hingegen sind es nicht. Im Online-Dating hat sich eine Sparte durchgesetzt, die im klassischen Sinne nichts vermittelt, sich aber dennoch „Vermittler“ nennt: Online-Partnervermittler. Der Name erwies sich gerade als Bumerang: In einem Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg wurde eine Brücke zwischen dem „historischen Ehemakler“ und den heutigen Online-Partnervermittlern geschlagen. Dabei wurde der Paragraf 656 BGB neu belebt, der besagt, dass durch die Vermittlung einer Ehe keine Verbindlichkeit begründet wird. Das Amtsgericht Hamburg stellte sich auf den Standpunkt, dass die heutigen Online-Partnervermittler sozusagen die „Nachfolger“ der ehemaligen Ehevermittler sind. Wie die Sache juristisch zu bewerten ist, kann ich hier nicht ermessen und darf es auch gar nicht – fragen Sie bitte dazu einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Interessanter für mich ist die Behauptung, Online-Partnervermittler würden überhaupt etwas tun, das man als „Partner vermitteln“ bezeichnen könnte. Denn außer den Zugriff auf eine Datenbank und ein „geheimes“, als „wissenschaftlich“ deklariertes „Matchingsystem“ stellen Sie nichts zur Verfügung, was man nach landläufiger Auffassung als „vermitteln“ bezeichnen könnte. Das Verschicken oder auch das Abonnieren von Vorschlagslisten ist ja nun wahrhaftige keine Vermittler- oder Maklertätigkeit, die den Namen verdient. Wir sind – ohne Frage – mal wieder da, wo wir schon oft waren. Jedenfalls hier in der Liebe Pur. Online-Partnervermittler sind eigentlich keine Vermittler, nennen sich aber so und wurden wahrscheinlich deshalb auch so vom Gericht angesehen. Es lohnt sich, den Artikel des Anwalts wie auch den Zeitungsartikel genau zu studieren, um sich ein vollständiges Bild zu machen. Und sicher auch, um zu begreifen, warum die Ehe als Ziel der Vermittlung andere Regeln folgt als das Vermitteln einer amourösen Affäre. Auf der anderen Seite steht natürlich dieses Problem: Die Ehe hatte Anno 1900, als das Gesetz geschaffen wurde, noch eine wesentlich größere wirtschaftliche Bedeutung als heute. Allein aus diesem Grund ließ sich mancher Partersuchende auf Geschäfte mit Ehemaklern ein. Der Gesetzgeber handelte also damals klug, als er das Gesetz schuf, und mit Sicherheit hat es (übrigens heute wie damals) manchen Partersuchenden davor bewahrt, über den Löffel barbiert zu werden. Quellennangabe zu den Urteilen: Roland-Konzern FAZ http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/online-dating-neue-partner-duerfen-nichts-kosten-seitenspruenge-schon-13559718.html https://www.roland-konzern.de/presse/pressemitteilung/aktuell/details_16896.jsp

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